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Ausnahmen vom AZG

ArbeitsrechtARD 5044/8/99 Heft 5044 v. 20.7.1999

( AZG § 1 Abs 2 Z 7 ) Kann eine Tätigkeit in ihrem wesentlichen Teil nicht vor Erreichung des Zieles beendet oder durch neu beigezogene Arbeitnehmer fortgesetzt werden (hier: betreffend Bordpersonal eines Luftverkehrsunternehmens), ist eine Ausnahme von der allgemeinen Arbeitszeit- und Überstundenregelung des AZG sachlich gerechtfertigt.

VfGH G-235/98 v. 10.06.1999

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