§ 6 ABGB, § 879 ABGB, § 2 Abs 2 ArbVG, § 12 a Abs 3 Z 4 DO.B für Ärzte bei den Sozialversicherungsträgern
Die DO.B ist ein Kollektivvertrag, dessen normativer Teil nach den §§ 6, 7 ABGB auszulegen ist. Eine systematische Interpretation ergibt, dass ein Sonderurlaub