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Auslegung eines Generalvergleiches über strittige Rechtsnatur eines Dienstverhältnisses

ARD 5196/41/2001 Heft 5196 v. 2.3.2001

( § 46 Abs 2 ASGG, § 1385 ABGB ) Ein Generalvergleich über die Rechtsnatur eines Dienstverhältnisses und über die Höhe der Ansprüche daraus kann nicht wegen Irrtums über gerade diese strittig gewesenen Umstände angefochten werden und dessen Auslegung ist keine der Revision zugängliche erhebliche Rechtsfrage.

OGH 06.09.2000, 9 Ob A 137/00p

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