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AuslBG § 2 Abs 4

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4882/27/97 Heft 4882 v. 28.10.1997

( AuslBG § 2 Abs 4 ) Die Inanspruchnahme des Rechts, eine Gesellschaft allein zu dem Zweck zu gründen, ausländische Arbeitskräfte, indem sie zu Gesellschaftern gemacht werden, nicht in den Geltungsbereich des AuslBG fallen zu lassen, also der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages mit dem Ziel, das Erfordernis der Beschäftigungsbewilligung zu umgehen, ist Rechtsmissbrauch, dient doch die Ausübung des Rechts solcherart dazu, den Zweck des AuslBG - den Schutz des inländischen Arbeitsmarktes - zu unterlaufen. VwGH 95/18/0119 v. 24.10.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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