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Ausländerbeschäftigung 2006

Neue VorschriftenARD 5640/1/2005 Heft 5640 v. 29.11.2005

Kundmachung des BMWA über die Bundeshöchstzahl 2006. Die zulässige Gesamtzahl der unselbstständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer für das Jahr 2006 beträgt 278.110. BGBl II 2005/385, ausgegeben am 25.11.2005.

Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl werden durch Verordnung des BMWA Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern für das Jahr 2006 festgesetzt (Landeshöchstzahlenverordnung 2006).

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