Mit einer am 8. 3. 2003 in Kraft getretenen Änderung des Wiener Sozialhilfegesetzes (Wr. SHG) wird u.a. auch die Auskunftspflicht des Dienstgebers neu gefasst.
Mit einer am 8. 3. 2003 in Kraft getretenen Änderung des Wiener Sozialhilfegesetzes (Wr. SHG) wird u.a. auch die Auskunftspflicht des Dienstgebers neu gefasst.