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Ausgleichstaxe 2004

ArbeitsrechtARD 5470/2/2004 Heft 5470 v. 3.2.2004

Die Höhe der gemäß § 9 Abs 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2004 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich € 198,-. Verordnung des BMSG; BGBl II 2004/53, ausgegeben am 27.01.2004.

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