Zuständigkeit für die Ausfertigung der Krankenscheine
In den Krankenordnungen der einzelnen Gebietskrankenkassen wird festgelegt, wer für die Ausstellung von Krankenscheinen zuständig ist. Dabei wird vorgesehen, dass sowohl die Dienstgeber, das Arbeitsmarktservice (AMS) als auch direkt die Gebietskrankenkasse Krankenscheine ausstellen. Im Folgenden nun ein kurzer Überblick, welche Personen ihren Krankenschein von welcher Stelle erhalten: