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Ausbildungskostenrückersatz bei Wirtschaftstreuhändern

ArbeitsrechtARD 5900/5/2008 Heft 5900 v. 3.10.2008

OGH 5. 6. 2008, 9 ObA 64/08i

in Zurückweisung der ao Revision gegen das Urteil OLG Wien 20. 2. 2008, 7 Ra 165/07x, ARD 5877/7/2008

§ 2d AVRAG, Art XXI KV-Wirtschaftstreuhänder - Gemäß Art XXI Pkt 1 des Kollektivvertrages für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern sind im Falle des Ausscheidens eines Arbeitnehmers durch Selbstkündigung die vom Arbeitgeber zur Aus- oder Fortbildung aufgewendeten Kosten unter bestimmten Voraussetzungen zurückzuerstatten; ua sind die Kosten nach Z 1 zwischen Arbeitgeber und Angestelltem im Vorhinein schriftlich festzulegen, dabei ist auch Übereinstimmung über den Veranstalter zu erzielen.

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