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Aufwendungen für ein Fitness-Studio

Lohnsteuer und AbgabenARD 4885/26/97 Heft 4885 v. 7.11.1997

( EStG § 16 Abs 1, § 20 ) Aufwendungen eines Schauspielers und Tänzers für ein Fitness-Studio können Werbungskosten darstellen, wenn das dort gebotene Training berufsspezifisch ist.

VwGH 94/13/0001 v. 17.09.1997

Aufwendungen für den Besuch eines Fitness-Studios können mit der Notwendigkeit einer berufsspezifischen körperlichen Leistungsfähigkeit begründet werden.

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