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Aufteilungsverfahren trotz Scheidungsfolgenvereinbarung?

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/504Zak 2022, 272 Heft 14 v. 9.9.2022

EheG: § 85

Insoweit die Aufteilung des ehelichen Vermögens in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt ist, die im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung getroffen wurde, ist die Einleitung eines Aufteilungsverfahrens ausgeschlossen. Im Zweifel ist davon auszugehen, dass von der Scheidungsfolgenvereinbarung alle bekannten Vermögenswerte erfasst sind.

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