( § 30 Abs 4 EStG ) Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften muss vom tatsächlichen Anschaffungspreis der Liegenschaft ausgegangen werden. Sind die gekauften Liegenschaftsteile nicht gleich viel wert, hat eine Aufteilung der gesamten Anschaffungskosten im Verhältnis der Verkehrswerte der unterschiedlich wertvollen Liegenschaftsteile zu erfolgen.
VwGH 31.05.2000, 97/13/0223