Abweisung
Art 2 StGG; Art 7 B-VG; §§ 25, 26 oö ROG 1994; §§ 19, 20 oö BauO 1994
Der Ausschluss der Anwendbarkeit einer Beschränkung der anrechenbaren Frontlänge für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke bei der Bemessung des Aufschließungsbeitrags nach dem oö ROG 1994 ist nicht gleichheitswidrig.