§ 64 NAG, § 8 Z 7 lit a NAG-DV
Gemäß § 64 Abs 1 Z 2 NAG 2005 iVm § 8 Z 7 lit a NAG-DV 2005 ist einem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung „Studierender“ eine Aufnahmebestätigung der Universität (bzw der jeweiligen Bildungseinrichtung) anzuschließen. Angesichts dessen begegnet es keinen Bedenken, wenn das VwG aufgrund der Nichterfüllung dieser besonderen Erteilungsvoraussetzung zur Abweisung der Beschwerde gelangte.