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Aufenthaltsbewilligung

RechtsprechungLeitsätzeScharlerzfhr 2019/11zfhr 2019, 122 Heft 4 v. 1.8.2019

§ 64 NAG 2005

Eine unterbliebene Berücksichtigung der im mittlerweile abgelaufenen Studienjahr abgeschlossenen Prüfungen kann für sich allein im Verfahren betreffend Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung gemäß § 64 Abs 1 und 3 NAG 2005 eine Behebung und Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG 2014 nicht rechtfertigen.

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