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ASVG § 68 Abs 1

SozialversicherungARD 4778/9/96 Heft 4778 v. 24.9.1996

(ASVG § 68 Abs 1) Werden strittige Provisionen - ohne Mitteilung der Rechtsauffassung der Beitragsprüfer über deren Beitragspflicht an den Beitragspflichtigen - von der Beitragsprüfung ausgeklammert, bewirkt dies weder eine Hemmung noch eine Unterbrechung der Verjährung. VwGH 94/08/0224 v. 16.05.1995. (Bescheid aufgehoben)

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