vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 500

SozialversicherungARD 4975/10/98 Heft 4975 v. 20.10.1998

( ASVG § 500 ) Ein Begünstigungswerber, der seinen Anspruch auf eine SV-Leistung nur aus einer aus Gründen des § 500 ASVG bedingten Auswanderung ableitet (hier: Arbeitslosigkeit wegen politischer Unzuverlässigkeit), ist nicht verhalten, eine Bescheinigung im Sinne des § 506 Abs 3 ASVG beizubringen. Die Verwaltungsbehörde hat vielmehr in einem derartigen Fall die Tatsache der eine Begünstigung bewirkenden Auswanderung aus Gründen des § 500 ASVG von Amts wegen zu ermitteln. VwGH 94/08/0206 v. 31.03.1998. (Bescheid aufgehoben)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte