( ASVG § 273 Abs 1 ) Die Verweisung eines Angestellten auf Tätigkeiten, die einer Beschäftigungsgruppe entsprechen, die der bisherigen Beschäftigungsgruppe unmittelbar nachgeordnet ist, ist zulässig, weil durch eine solche Verweisung die Unzumutbarkeitsgrenzen nicht überschritten werden. OGH 10 Ob S 370/97b v. 04.11.1997.