( ASVG § 144 ) Bei Prüfung der Voraussetzungen für Krankenanstaltspflege kommt es nicht allein darauf an, ob der Versicherte ärztlicher Hilfe bedarf (diese könnte auch innerhalb des Ordinationsbetriebes niedergelassener Ärzte oder ambulant erfolgen), sondern vielmehr darauf, ob er einer solchen ärztlichen Behandlung bedarf, die nur in einer Krankenanstalt, also im Rahmen der Anstaltspflege erbracht werden kann. OGH 10 Ob S 196/97i v. 26.06.1997.