( ASVG § 13, § 14 Abs 1 ) In Fällen, in denen das Vlbg. Gemeindebedienstetengesetz auf bestimmte Dienstnehmer nur kraft Vereinbarung anzuwenden ist, ist deren analoge Zuordnung zur Pensionsversicherung der Angestellten unzulässig. VwGH 95/08/0156 v. 18.03.1997. (Bescheid aufgehoben)