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ASVG § 101, § 355

SozialversicherungARD 4778/11/96 Heft 4778 v. 24.9.1996

(ASVG § 101, § 355) Die Entscheidung darüber, ob die Voraussetzungen für die rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustandes nach § 101 ASVG oder auch für eine Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens nach § 69 AVG vorliegen, ist eine Verwaltungssache, gegen die keine Klage erhoben werden kann. OGH 10 Ob S 103/95 v. 08.06.1995.

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