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ArbVG § 120

BetriebswichtigesARD 5083/30/99 Heft 5083 v. 14.12.1999

( ArbVG § 120 ) Die Unwirksamkeit von Kündigungen von BR-Mitgliedern wird nicht dadurch geheilt, dass sich die Gekündigten nicht mehr zur Arbeit melden, nachdem der Arbeitgeber ihre Beschäftigung abgelehnt hat.

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