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ArbVG § 105 Abs 1

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5064/43/99 Heft 5064 v. 25.9.1999

( ArbVG § 105 Abs 1 ) Aus dem Umstand, dass der Betriebsrat „noch nie“ gegen eine Kündigung Einspruch erhoben hat, ist nicht abzuleiten, dass eine spontane Zustimmungserklärung des BR-Obmanns zu einer beabsichtigten Kündigung - ohne Befassung des Betriebsrats - als rechtswirksame Stellungnahme des Betriebsrates aufzufassen wäre. Ein Gutglaubenschutz des Betriebsinhabers kam von der Sachlage her im vorliegenden Fall auch nicht in Betracht. OGH 9 Ob A 5/99x v. 14.04.1999, in Bestätigung von OLG Wien 7 Ra 244/98y v. 16. 9. 1998 = ARD 4981/6/98.

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