(ArbVG § 105 Abs 1) Wird eine wegen Nichtverständigung des Betriebsrats rechtsunwirksame Kündigung angefochten, ist die Anfechtungsklage unzulässig und daher abzuweisen. ASG Wien 23 Cga 174/95s v. 21.11.1995, rk.
(ArbVG § 105 Abs 1) Wird eine wegen Nichtverständigung des Betriebsrats rechtsunwirksame Kündigung angefochten, ist die Anfechtungsklage unzulässig und daher abzuweisen. ASG Wien 23 Cga 174/95s v. 21.11.1995, rk.