Arbeitszimmer einer Heimbuchhalterin
§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG - Die Ausgaben für den Arbeitsraum einer zwar im nichtselbständigen Dienstverhältnis befindlichen, aber ausschließlich von zu Hause respektive aus dem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer tätig werdenden Heimbuchhalterin sind als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen. FLD f. Wien, NÖ und Burgenland 13.06.2002. (SWK 2002/988, Heft 26)