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Arbeitslosenversicherung: Verfassungswidrigkeit der vom VwGVG abweichenden Regelung der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2015/26ZVG 2015, 161 Heft 2 v. 1.4.2015

B-VG Art 136 Abs 2, VwGVG § 13 Abs 1, VwGVG § 13 Abs 2, VwGVG § 15 Abs 2, VwGVG § 22 Abs 2, AIVG § 56 Abs 3

Eine gesetzliche Regelung, die das VwG hindert, bei der Entscheidung über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die berührten öffentlichen Interessen mit den Interessen der Verfahrensparteien abzuwägen, ist „zur Regelung des Gegenstands“ nicht erforderlich.

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