Änderungder Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe (Grenzwerteverordnung 2003-GKV 2003) ab1. 4. 2004. Insbesondere werden die Vorschriften betreffend Buchen- und Eichenholz nunmehr auf „Hartholz“ ausgedehnt und ein neuer Anhang V zur Verordnung eingeführt, der eine Liste der Holzsorten enthält, die als Harthölzer gelten. Verordnung des BMWA; BGBlII 2004/119, ausgegeben am 10.03.2004.