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Arbeitnehmerentsendungen nach Österreich

In aller KürzeBearbeiterin: Sabine SadloARD 6454/5/2015 Heft 6454 v. 2.7.2015

Welche Meldeverpflichtungen die Finanzpolizei bei Beschäftigungskontrollen überprüft und welche Konsequenzen es nach Aufgriffen für ausländische Unternehmen gibt, die keine oder eine falsche Entsendemeldung abgegeben haben, belegt eine neue parlamentarische Anfragebeantwortung des BMF (siehe auch schon ARD 6449/3/2015): Aufgrund der Meldung bzw Nichtmeldung an die ZKO ergibt sich weder eine legale oder illegale Beschäftigung in Österreich. Zu beachten ist jedoch, dass je nach unterlassener Meldeverpflichtung ein Strafantrag an die jeweils zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erfolgt. Die Nichterstattung bzw nicht rechtzeitige Erstattung der ZKO-Meldung ist gemäß § 7b Abs 8 Z 1 AVRAG für jeden Dienstnehmer mit Geldstrafe von € 500,- bis € 5.000,-, im Wiederholungsfall von € 1.000,- bis € 10.000,- sanktioniert. Auch die Meldungserstattung mit falschen Daten (Z 2) oder das Nichtbereithalten der Meldung am Arbeitsort (Z 3) stellen eine Verwaltungsübertretung dar und sind mit den genannten Strafen bedroht. (BMF 18. 6. 2015, 4510/AB NR 25. GP)

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