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Arbeitnehmereigenschaft

Lohnsteuer und AbgabenARD 4714/50/96 Heft 4714 v. 23.1.1996

Arbeitnehmereigenschaft von Mannschaftssportlern bei ihrer Werbetätigkeit; Einnahmen eines Sportlers aus einer Werbetätigkeit sind als Arbeitslohn anzusehen, wenn die Werbemaßnahme durch die nichtselbständige Sporttätigkeit veranlaßt wird, also Ausfluß des Dienstverhältnisses ist. Schreiben des BMF/BRD IV B 6-S 2331 - 9/95 v. 25.08.1995. (Betriebs-Berater 1995/2252, Heft 44)

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