§ 2 Abs 2 lit b, § 3 AuslBG - Ist eine ausländische Arbeitnehmerin bei der Ausübung ihrer Tätigkeit als Prostituierte an die Weisungen ihres Arbeitgebers hinsichtlich der Festsetzung der Preise und der verpflichtenden Benützung von Kondomen bei Ausführung des Geschlechtsverkehrs gebunden und hat sie an den Arbeitgeber bestimmte Beträge für die Bereitstellung der Räumlichkeiten abzuliefern, ist vom Vorliegen eines zumindest arbeitnehmerähnlichen (und damit nach dem AuslBG bewilligungspflichtigen) Beschäftigungsverhältnisses der Ausländerin iSd § 2 Abs 2 lit b AuslBG auszugehen. VwGH 14.11.2002, 99/09/0167. (Beschwerde abgewiesen)