1. Enthält ein Kollektivvertrag eine Öffnungsklausel, dass ein bestimmter Prozentsatz der Lohnerhöhung als Arbeitgeberbeitrag an eine Pensionskasse geleistet werden kann, sind diese Beiträge dann als Arbeitgeberbeiträge im Sinne des § 26 Z 7 lit a EStG zu behandeln, wenn sie auf Grund von Betriebsvereinbarungen innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden.