LSt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 09.07.2003
Ein größeres Unternehmen bezahlt aufgrund einer Einzelvereinbarung für einen Abteilungsleiter mit Prokura jährlich einen Betrag von € 2.800,- (zusätzlich zu seinem Monatsgehalt) an eine Pensionskasse, wobei die Bestimmungen des § 26 Z 7 lit a EStG angewendet werden (Arbeitgeberbeiträge).