Ein inoffizieller Ministerialentwurf, der Ende 1997 erarbeitet wurde, behandelt ein Arbeitervertragsrechtsgesetz, das alle jene Arbeiter erfassen soll, für die kein Sonderarbeitsvertragsrecht (wie z.B. das HGHAngG oder das HbG) gilt. Es soll auch für geringfügig beschäftigte Arbeiter gelten. Ein derartiges Gesetz hätte wohl auch Auswirkungen auf jene Angestellten, die weder dem AngG noch einem Angestelltensondergesetz unterliegen und bisher nach dem ABGB behandelt wurden. Aus kompetenzrechtlichen Gründen sind jene Dienstverhältnisse nicht einbezogen, für die dem Bund die Gesetzgebungskompetenz fehlt.