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Insolvenzeröffnung über den Nachlass - Unterbrechung des Verlassenschaftsverfahrens nur hinsichtlich massebezogener Verfahrensteile

RechtsprechungJudikaturThomas GarberAnwBl 2026/69AnwBl 2026, 113 Heft 2 v. 5.3.2026

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlass bewirkt nach § 25 AußStrG iVm § 8a IO nur die Unterbrechung von massebezogenen Teilen des Verlassenschaftsverfahrens, insbesondere daher von solchen, die Befugnisse des Insolvenzgerichts oder des Insolvenzverwalters berühren. Hingegen sind Verfahrensteile, die ausschließlich schuldnerische Belange betreffen, nicht von der Unterbrechungswirkung erfasst.

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