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Schiedsklausel im Syndikatsvertrag - Abberufung eines Geschäftsführers als gesellschaftsrechtliche Streitigkeit

RechtsprechungJudikaturThomas GarberAnwBl 2026/61AnwBl 2026, 108 Heft 2 v. 5.3.2026

Welche Streitigkeiten von der Schiedsvereinbarung umfasst sind, ist aufgrund ihres - nach dem Parteienwillen auszulegenden - Inhalts zu ermitteln. Wird kein übereinstimmender Parteiwille festgestellt, so ist der Text der das Schiedsgericht betreffenden Vertragsbestimmung vernünftig und den Zweck der Vereinbarung begünstigend auszulegen. Die Auslegungsgrenze bildet der Wortlaut der Vereinbarung.

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