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Mängel bei der mündlich verkündeten Entscheidung

RechtsprechungJudikaturMathis FisterAnwBl 2026/32AnwBl 2026, 37 Heft 1 v. 21.1.2026

Die schriftliche Ausfertigung eines Erkenntnisses bildet mit der mündlichen Verkündung eine Einheit. Allfällige Mängel in der Begründung können mit der schriftlichen Ausfertigung des Erkenntnisses geheilt werden. Der Revisionswerber kann diesbezüglich eine Revisionsergänzung vornehmen.

Ra 2025/20/0331

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