Im Waffenverbotsverfahren dürfen auch solche Beweise verwertet werden, für die im damit zusammenhängenden gerichtlichen Strafverfahren ein Beweiserhebungsverbot besteht.
Ra 2024/03/0048
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Im Waffenverbotsverfahren dürfen auch solche Beweise verwertet werden, für die im damit zusammenhängenden gerichtlichen Strafverfahren ein Beweiserhebungsverbot besteht.
Ra 2024/03/0048
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