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Besitzstörung und Kosten: Wann liegt eine "krasse" Überhöhung vor?

RechtsprechungJudikaturGernot Murko, Teresa PernerAnwBl 2026/154AnwBl 2026, 245 - 246 Heft 3 v. 11.5.2026

Die Geltendmachung überhöhter Kosten in einem Aufforderungsschreiben von rund 19 % ist zumindest dann nicht disziplinär, wenn sich diese Kosten aus Schriftsatzmustern in Mustersammlungen sowie Vorlagen in Anwaltsprogrammen ergeben.

20 Ds 6/25z

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