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Diagnosefehler: Beweislast für Behandlungsfehler

RechtsprechungJudikaturThomas GarberAnwBl 2026/134AnwBl 2026, 219 - 220 Heft 3 v. 11.5.2026

Der Schadenersatz begehrende Kläger muss das Vorliegen oder doch einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines ärztlichen Kunstfehlers beweisen. Den Beweis des Vorliegens eines Behandlungsfehlers hat daher der Patient zu führen.

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