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Kein Feststellungsinteresse bei Klage auf Unwirksamkeit von Stiftungsänderungen ohne Beteiligung der Privatstiftung

RechtsprechungJudikaturThomas GarberAnwBl 2026/118AnwBl 2026, 196 - 197 Heft 3 v. 11.5.2026

Bei einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit nachträglicher Änderungen einer Stiftungserklärung (§ 33 Abs 2 Satz 1 PSG) ist eine Rechtsbeziehung zwischen mehreren Personen zu klären: Den Personen, die die Stiftungserklärung geändert (oder zu ändern beabsichtigt) haben; der Privatstiftung, deren Stiftungserklärung geändert wurde (oder geändert werden sollte), deren Rechtsgrundlage also fraglich ist; und den Personen, deren Rechte und Pflichten gegenüber der Privatstiftung durch die (beabsichtigte) Änderung geändert wurden (oder geändert werden sollten).

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