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Parteistellung des Insolvenzschuldners im nachehelichen Aufteilungsverfahren

RechtsprechungJudikaturThomas GarberAnwBl 2026/115AnwBl 2026, 193 - 195 Heft 3 v. 11.5.2026

Der Aufteilungsanspruch wird mit gerichtlicher Geltendmachung übertragbar und verpfändbar. Ab diesem Zeitpunkt ist er ein "der Exekution unterworfenes Vermögen" iSd § 2 Abs 2 IO. Dem Insolvenzschuldner ist dann die freie Verfügung über den Aufteilungsanspruch entzogen, soweit dieser die Insolvenzmasse betrifft; dem Schuldner fehlt es an der Verfügungsbefugnis im - von ihm wirksam eingeleiteten - Aufteilungsverfahren.

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