Als Antwort auf die Finanzkrise in 2008 erließ der slowenische Gesetzgeber nationale Rechtsvorschriften, die die Slowenische Zentralbank ermächtigen, bestimmte Finanzinstrumente zu löschen, sollte ein möglicher Konkurs eines Kreditinstitutes das gesamte Finanzsystem bedrohen. 2016 erklärte das slowenische Verfassungsgericht diese Gesetze für verfassungsgemäß, wies jedoch auch auf eine Lücke in den Vorschriften bezüglich der Verfahrensregeln für mögliche Schadenersatzklagen hin. Daraufhin erließ die Staatsversammlung der Republik Slowenien ein Gesetz für die mögliche Haftung der Zentralbank bei Schadenersatzklagen aufgrund von gelöschten Finanzinstrumenten.