Eine Gesellschaft stellte bei Luxembourg Business Registers (LBR) einen Antrag, den Zugang zu den Angaben betreffend WM, ihren wirtschaftlichen Eigentümer, zu beschränken, da der Zugang der breiten Öffentlichkeit zu diesen Angaben ihn und seine Familie einem unverhältnismäßigen Risiko aussetzen würde. Der Antrag wurde abgelehnt. WM erhob Klage beim Tribunal d'arrondissement de Luxembourg (Bezirksgericht Luxemburg), dem vorlegenden Gericht. LBR widersprach mit der Begründung, dass die Situation von WM nicht den Anforderungen des nationalen Gesetzes genüge, da sich WM weder auf "außergewöhnliche Umstände" noch auf eines der genannten Risiken berufen könne.