In Österreich ist die Erbringung von Rechtsdienstleistungen grundsätzlich bestimmten Berufsgruppen, allen voran den Rechtsanwälten, vorbehalten. Sonstige Akteure unterliegen einer Sanktion nach den Winkelschreibereiverboten. Im Detail bereitet die Abgrenzung der Winkelschreibereiverbote freilich seit jeher Probleme. In jüngerer Zeit wird dies durch das Aufkommen von Legal Tech-Unternehmen verschärft, die diverse digitale Rechtsdienstleistungen anbieten. Ausgehend von der deutschen Diskussion beleuchtet dieser Beitrag die aktuellen Entwicklungen in Österreich. (FN )