Am 16. 2. 2023 präzisiert der EuGH in der Rechtssache C-393/21 , Lufthansa Technik AERO Alzey im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens den Begriff der außergewöhnlichen Umstände, unter denen die zuständige Justizbehörde die Vollstreckung einer als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung aussetzen kann.