Das Protokoll über die Beratung und Abstimmung des Geschworenengerichts ist nicht Gegenstand der Nichtigkeitsbeschwerde.
13 Os 76/21g
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Das Protokoll über die Beratung und Abstimmung des Geschworenengerichts ist nicht Gegenstand der Nichtigkeitsbeschwerde.
13 Os 76/21g
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