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Ablehnung einer Erwachsenenvertretung durch einen Rechtsanwalt wegen Unzumutbarkeit

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2022/265AnwBl 2022, 499 - 500 Heft 10 v. 3.10.2022

Rechtsanwälte müssen auch nach § 275 ABGB idF des 2. ErwSchG gerichtliche Erwachsenenvertretungen grundsätzlich übernehmen, sofern nicht ein in dieser Bestimmung genannter Ablehnungsgrund vorliegt. Dazu gehört gem Z 3 auch, dass dem Rechtsanwalt die Bestellung zum Erwachsenenvertreter unter Berücksichtigung seiner persönlichen, familiären, beruflichen und sonstigen Verhältnisse nicht zugemutet werden kann. Dies wird bei mehr als fünf gerichtlichen Erwachsenenvertretungen (widerleglich) vermutet.

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