Dass für unerwartete Krankheitsfälle organisatorische Vorkehrungen getroffen werden müssen, ist keine pandemiebedingte Besonderheit. Angesichts der Bedeutung des Postwesens in einem Unternehmen, das regelmäßig mit fristgebundenen Rechtshandlungen konfrontiert ist, darf den damit betrauten neuen Mitarbeitern nicht sofort vorbehaltlos vertraut werden. Es bedarf zumindest anfänglich der Vergewisserung, dass die Arbeitsaufträge verstanden wurden und auch entsprechend umgesetzt werden. Der Unternehmer kann mit der zumindest stichprobenartigen Kontrolltätigkeit selbstverständlich auch Mitarbeiter betrauen, deren Fähigkeiten er bereits beurteilen kann und die daher sein Vertrauen genießen.