Auch einzelne Einsatzfahrzeuge sind wesentliche Bestandteile der kritischen Infrastruktur und als solche Gegenstand schwerer Sachbeschädigung.
12 Os 118/21a
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Auch einzelne Einsatzfahrzeuge sind wesentliche Bestandteile der kritischen Infrastruktur und als solche Gegenstand schwerer Sachbeschädigung.
12 Os 118/21a
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.