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Treuhandabwicklung

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2022/125AnwBl 2022, 237 Heft 4 v. 28.3.2022

Bei faktischer Undurchführbarkeit der Abwicklung über das eATHB darf ein Rechtsanwalt die Treuhandschaft nicht übernehmen.

26 Ds 2/21z

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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